Häufig gestellte Fragen Mietwohnungsverwaltung
Was ist eine Genossenschaft ?

Wohnungsgenossenschaften sind Gesellschaften mit einer nicht geschlossenen Zahl von Mitgliedern (Genossen), die den wirtschaftlichen Zweck verfolgen, an Ihre Mitglieder Genossenschaftswohnungen zu vermieten bzw. Ihnen die Nutzung der Wohnung zu überlassen oder an Mitglieder Eigenheime zu verkaufen. Grundlage ist die genossenschaftliche Solidarität – jedes Mitglied hilft dem anderen, zum Ziel zu gelangen und jedes Mitglied ist dabei gleich zu behandeln. Miet- bzw. Nutzungsverträge mit einer Genossenschaft richten sich nach den üblichen mietrechtlichen Regelungen, jedoch wirken auch das Genossenschaftsgesetz und die von der Genossenschaft selbst beschlossene Satzung ins Mietverhältnis hinein. Vorteil einer Genossenschaftswohnung aus Mietersicht ist die meist im Vergleich niedrigere Miete.

Wie werde ich Mitglied in der Genossenschaft ?

Mit Abschluss eines Nutzungsvertrages für eine Genossenschaftswohnung unterzeichnen Sie ein Beitrittsformular und werden so gleichzeitig als neues Mitglied in der Genossenschaft (Genosse) aufgenommen.

Was bedeutet die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen ?

Bei Bezug von Wohnungen der Genossenschaft werden anstelle der üblichen Kaution für Mietwohnungen so genannte Genossenschaftsanteile gezeichnet. Die Anzahl der zu zeichnenden Anteile berechnen sich dabei nach der Wohnungsgröße. Ein Anteil beläuft sich derzeit auf 160,00 €.

Kann ich mich für eine Wohnung vormerken lassen und wie ?

Zur Aufnahme Ihres Wohnungsgesuchs benötigen wir die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Mieterselbstauskunft. Wir setzen Sie dann auf unsere Vormerkliste und kontaktieren Sie, sobald wir Ihnen ein Ihren Suchkriterien entsprechendes Angebot unterbreiten können.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich mich für eine angebotene freifinanzierte Wohnung interessiere ?

Es ist unsere Mieterselbstauskunft (Download hier) auszufüllen und unterzeichnet zusammen mit den letzten drei Gehaltsnachweisen sowie einem Nachweis, dass ggf. die Kaution/Genossenschaftsanteile beglichen werden können (Kopie Kontoauszug/Sparbuch oder Bestätigung der Bank) bei uns abzugeben.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich mich für eine angebotene geförderte Wohnung interessiere ?

Zusätzlich zu den Unterlagen für freifinanzierte Wohnungen ist der gültige Wohnungsberechtigungsschein (Bescheid des Landratsamtes) und ggf. eine Kostenübernahmebestätigung des Landratsamtes für Miete und Kaution/Genossenschaftsanteile abzugeben.